AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der Biathlonrevier WSV Oberhof GmbH

Geltungsbereich

Die nachfolgenden Vertragsbedingungen gelten für alle Rechtsverhältnisse der Biathlonrevier WSV Oberhof GmbH, nachfolgend Veranstalter genannt, im Rahmen der Durchführung touristischer Leistungen. Abweichende Geschäftsbedingungen der Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil des Rechtsverhältnisses mit dem Veranstalter, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Anmeldung

Die Angebote des Veranstalters stellen kein rechtsverbindliches Vertragsangebot dar, sondern sind lediglich die Aufforderung zur Abgabe eines Vertragsangebotes durch den Kunden.

Die Angebotsabgabe erfolgt mit der Anmeldung des Kunden gegenüber der Tourismus GmbH Oberhof. Die Anmeldung ist an keine Formvorschriften gebunden. Durch die Anmeldung werden die Allgemeinen Vertragsbestimmungen des Veranstalters als Bestandteil des Vertrages anerkannt.

Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Buchung durch die Tourismus GmbH Oberhof zustande. Der Vertragsbestätigung steht die Übersendung der Rechnung gleich.

Die Anmeldung mehrerer Teilnehmer durch einen Vertragspartner ist möglich. Der Anmelder haftet dann für alle von ihm angemeldeten Teilnehmer, wie für eigene Vertragsverpflichtungen.

Ein Widerrufsrecht des Kunden besteht auch dann nicht, wenn die Anbahnung des Vertragsverhältnisses über Fernkommunikationsmittel erfolgt ist, da das Vertragsverhältnis in die Regelungen des § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB einzuordnen ist.

Zahlungsbedingungen

Die Zahlungen haben je nach Vereinbarung vorab in bar oder auf Rechnung zu erfolgen. Es gelten die jeweils vereinbarten Preise.

Nicht rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn gutgeschriebene Zahlungen berechtigen den Veranstalter, die Leistung zurückzubehalten oder vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall verhält sich der Veranstalter die Berechnung von Stornierungskosten vor.

Leistungen des Veranstalters

Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Abweichungen einzelner Leistungen vom Inhalt des Vertrages, welche nach Vertragsschluss notwendig werden, sind zulässig, soweit die Gesamtleistung nicht beeinträchtigt wird. Insbesondere behält sich der Veranstalter das Recht zur Absage oder den Abbruch der Veranstaltung infolge höherer Gewalt, widriger Witterungsverhältnisse oder sonstiger Umstände vor, die vom Veranstalter nicht zu vertreten sind, jedoch die Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen.

Im Fall des Abbruchs oder der Absage der Veranstaltung wird der Preis für noch nicht erbrachte Leistungen des Veranstalters zurückerstattet. Darüber hinaus gehende Kosten des Vertragspartners, z.B. Anreise- oder Übernachtungskosten trägt der Veranstalter in diesem Fall nicht.

Teilnahmebedingungen

Grundsätzlich ist nur der in der Buchung benannte Teilnehmerkreis zur Inanspruchnahme der Leistungen des Veranstalters berechtigt. Ein Ersetzen eines Teilnehmers, z. B. wegen Verhinderung oder Krankheit, ist zulässig, sofern der Ersatzteilnehmer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters akzeptiert und der Veranstalter rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn über den Wechsel informiert wird.

Ein gewerblicher Weiterverkauf von Tickets ist untersagt.

Die Teilnahme an der Veranstaltung setzt voraus, dass jeder Teilnehmer das Mindestalter sowie die körperlichen und geistigen Mindestanforderungen zur Ausübung der Sportart erfüllt. Sollten gesetzliche oder behördliche Anforderungen zur Teilnahme an der Veranstaltung erforderlich sein oder erforderlich werden, sind diese ebenfalls von jedem Teilnehmer zu erfüllen.

Die Teilnahme an der Veranstaltung unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonstiger Mittel, die die Reaktion- und Einsichtsfähigkeit beeinträchtigen, ist ausgeschlossen. Ersichtlich beeinträchtigten Personen wird die Teilnahme an der Veranstaltung durch den Veranstalter entschädigungslos untersagt.

Vor und während der Veranstaltung ist den Anweisungen des Veranstalters Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können zum entschädigungslosen Ausschluss des Teilnehmers von der Veranstaltung führen.

Rücktritt durch den Kunden/Stornierungskosten

Der Teilnehmer kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn durch schriftliche Erklärung gegenüber der Tourismus GmbH Oberhof vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt wird mit Eingang per Brief, Fax oder E-Mail bei der Tourismus GmbH Oberhof wirksam. Im Falle eines Rücktritts werden folgende pauschalisierte Rücktrittsgebühren fällig, es sei denn, der Teilnehmer weist einen geringeren als den pauschalisierten Schaden nach:

  • Stornierung ab dem 7. Tag vor beabsichtigter Veranstaltung:    20 %
  • Stornierung am 6. bis 5. Tag vor beabsichtigter Veranstaltung:  50 %
  • Stornierung am 4. Tag bis 3. Tag vor beabsichtigter Veranstaltung:        80 %
  • Stornierung am 2. Tag bis zum Tag der beabsichtigten Veranstaltung:    100 %

Soweit durch den Rücktritt, unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen, dem Veranstalter ein höherer Schaden entsteht, behält sich dieser vor, denselben konkret zu berechnen.

Haftung des Veranstalters

Der Veranstalter haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie aus der Übernahme von Garantien gegenüber dem Kunden unbeschränkt. Eine darüber hinaus gehende Haftung des Veranstalters wird ausgeschlossen.

Ausgeschlossen ist auch eine Haftung des Veranstalters, soweit ein Teilnehmer gegen Anweisungen des Veranstalters zuwiderhandelt und dadurch ein Schaden verursacht wird.

Soweit vertragliche Leistungen von anderen Leistungsträgern erbracht werden, haftet der Veranstalter nur für die sorgfältige Auswahl und Überwachung des Leistungsträgers.

Sollte ein Teilnehmer Anlass zu Beanstandungen haben oder einen Schaden erleiden, so ist dies unverzüglich dem Veranstalter vor Ort bekanntzugeben. Dies gilt auch, soweit erkennbar ist, dass ein anderer Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung gefährdet oder nicht über die persönlichen Teilnahmevoraussetzungen verfügt. Unterlässt der Teilnehmer die Mitteilung eines Mangels, einer Gefährdung oder eines erlittenen Schadens schuldhaft, so entfällt der Anspruch auf Minderung.

Der Veranstalter wird sich bemühen, im Rahmen seiner Möglichkeiten, sofort Abhilfe zu schaffen. Erfolgt keine oder lediglich eine ungenügende Abhilfe sind durch den Teilnehmer Schadenersatzansprüche binnen vier Wochen nach Ende der Veranstaltung schriftlich geltend zu machen. Dabei handelt es sich um eine Ausschlussfrist, es sei denn, der Teilnehmer ist unverschuldet nicht in der Lage, seine Ansprüche geltend zu machen.

Fotografie, Urheberrecht, Datenschutz

Zur möglichen Berichterstattung über die Veranstaltung ist der Veranstalter berechtigt, gemäß Art. 6 Abs. 1d DSGVO Bild- und Videoaufnahmen von der Veranstaltung zu erstellen, welche auch die Teilnehmer zeigen können. Filme und Fotos der Veranstaltung können durch den Veranstalter zu Werbezwecken veröffentlicht werden. An Filmen und Fotos der Veranstaltung hat der Veranstalter ein Urheberrecht.

Jeder Teilnehmer hat das Recht, vor Beginn der Veranstaltung der Aufnahme seiner Person zu widersprechen. Im Fall des Widerspruchs ist dem Veranstalter untersagt, Aufnahmen jeglicher Art zu erstellen oder zu veröffentlichen. Auf die Möglichkeit des Widerspruchs wird bei Veranstaltungsbeginn gesondert hingewiesen.

Veranstalter und verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung ist die Biathlonrevier WSV Oberhof GmbH, geschäftsansässig Gräfenrodaer Straße 5-7 in 98559 Oberhof, vertreten durch die Geschäftsführerin Alexandra Koch, Tel.: 036842/22116, Mail: alexandra.koch@wsv-oberhof.de.

Personenbezogene Daten werden zum Zweck der Vertragserfüllung erhoben, genutzt und gespeichert. Eine Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Sie haben jederzeit das Recht, Auskunft über die Art der Datenverarbeitung zu verlangen sowie der Speicherung und Nutzung Ihrer Daten zu widersprechen oder sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren.

Schlussbestimmungen

Der Veranstalter behält sich die Änderung oder Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Maßgeblich sind jeweils die zum Zeitpunkt der Anmeldung vorliegenden Geschäftsbedingungen.

Sollte eine Klausel des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, hat dies nicht die Unwirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen zur Folge. Eine unwirksame oder undurchführbare Klausel wird dann durch die gesetzliche Regelung oder die dem Willen der Parteien am nächsten liegende ersetzt.

Stand: 01.06.2023